Was lässt sich
schützen?
Nicht jeder Name ist als Marke eintragbar. Entscheidend sind unter anderem seine Unterscheidungskraft und die vorgesehenen Waren oder Dienstleistungen.
Namensschutz verstehen ↗Ihr Name. Ihr Unternehmen. Ihre Zukunft.
Namen schützen lassen – mit verständlichen Informationen, fundierter Markenrecherche und dem Kontakt zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Für Gründer, Selbstständige und Unternehmen.
Namensschutz verstehen
Ein Firmenname, ein Produkt oder eine neue Marke: Wer früh die richtigen Fragen stellt, schafft eine bessere Grundlage für die Zukunft.
Nicht jeder Name ist als Marke eintragbar. Entscheidend sind unter anderem seine Unterscheidungskraft und die vorgesehenen Waren oder Dienstleistungen.
Namensschutz verstehen ↗Eine freie Domain beantwortet diese Frage nicht. Eine Markenrecherche bezieht auch ältere Kennzeichen und mögliche Ähnlichkeiten ein.
Mehr über Markenrecherche ↗Schutzgebiet, Markenform und passende Waren und Dienstleistungen bilden die Grundlage für eine vorbereitete Anmeldung.
Den Ablauf kennenlernen ↗Der Weg zu Ihrer Marke
Sie müssen nicht schon alle Antworten kennen. Beschreiben Sie zunächst Ihre Idee und Ihr Anliegen.
Den ersten Schritt machen ↗Ihre unverbindliche Anfrage erreicht zunächst das Team von namen-schuetzen-lassen.de.
Wir leiten Ihre Anfrage an unseren kooperierenden Fachanwalt Mark Laupichler weiter.
Beratungsbedarf, mögliche Recherche und Anmeldung werden individuell geklärt. Leistungen und Kosten sind gesondert zu vereinbaren.
Kosten im Blick
Die amtlichen Anmeldegebühren sind ein Teil der Gesamtkosten. Markenrecherche und anwaltliche Leistungen kommen gegebenenfalls hinzu.
Was kostet es, einen Namen zu schützen? ↗Gebührenrechner · Deutsche Marke
Amtliche Gebühr bei elektronischer Anmeldung
Bis zu 3 Klassen: 290 €. Jede weitere Klasse: 100 €.Recherche trifft Rechtsberatung
brandaide unterstützt mit professioneller Markenrecherche. Für rechtliche Fragen steht der kooperierende Fachanwalt zur Verfügung. Die Leistungen bleiben klar zugeordnet.
brandaide kennenlernen ↗Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2009
Seit 2003 als juristischer Berater tätig. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen Marken- und Wettbewerbsrecht sowie IT-/IP- und Online-Recht.
Mark Laupichler befasst sich unter anderem mit Markenrecherchen, dem Aufbau und der Durchsetzung von Markenrechten sowie Fragen der Namens- und Markenfindung. Weitere Themen sind die rechtliche Absicherung von Onlineshops, AGB und Social-Media-Recht.
Er ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und der GRUR. Darüber hinaus engagiert er sich pro bono in der „law clinic“ der juristischen Fakultät der Universität Hamburg.
Angaben nach der Vorstellung bei Praetoria ↗.
Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um Namensschutz und Markenanmeldung. Ihre Anfrage geht zunächst an uns und wird von uns an Mark Laupichler weitergeleitet.
Unverbindliche Anfrage stellen ↗Vertiefen & vorbereiten
Für Ihre Gründung, die Auswahl einer Markenform und eine gut vorbereitete Anfrage: unsere praktischen Ratgeber.
Was Gründer über Firmennamen, Domains und Marken wissen sollten. Recherche vorbereiten und unverbindlich Kontakt zum Fachanwalt aufnehmen.
Zum Ratgeber ↗Name oder gestaltetes Logo schützen: Unterschiede zwischen Wortmarke und Wort-Bild-Marke sowie Fragen für Ihre Vorbereitung.
Zum Ratgeber ↗Freie Domain, unvollständige Recherche oder unklare Warenliste: typische Fehler vor der Markenanmeldung und konkrete Vorbereitungstipps.
Zum Ratgeber ↗Praktische Checkliste für Ihre Anfrage: Wunschname, Angebot, Schutzgebiet, Logo und bisherige Recherche übersichtlich vorbereiten.
Zum Ratgeber ↗Häufige Fragen
Eine Domainregistrierung ist keine Markenanmeldung. Ob und in welchem Umfang Kennzeichenrechte bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Vor der Nutzung empfiehlt sich die Recherche nach älteren Rechten.
Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob ältere identische oder ähnliche Marken bestehen. Eine entsprechende Recherche vor der Anmeldung ist daher wichtig. Mehr zur Recherche →
Eine Wortmarke kann einen Namen ohne eine bestimmte grafische Gestaltung erfassen. Ob die Bezeichnung schutzfähig ist, muss anhand der beanspruchten Waren und Dienstleistungen beurteilt werden.
Die Schutzdauer beträgt grundsätzlich zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann gegen Gebühr jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Details beim DPMA ↗
Ihre Anfrage geht zunächst an Anfrage@namen-schuetzen-lassen.de. Das Portalteam leitet sie an Mark Laupichler weiter. Eine unverbindliche Anfrage bedeutet keine Zusage einer kostenlosen Rechtsberatung; etwaige Leistungen und Kosten werden gesondert vereinbart.
Ihr nächster Schritt
Was möchten Sie schützen lassen? Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Vorhaben.
Empfänger: Anfrage@namen-schuetzen-lassen.de
Wir leiten Ihre Anfrage an Mark Laupichler weiter.
Ihre Anfrage wird direkt über diese Website versendet. Nach erfolgreicher Übermittlung erscheint hier eine Bestätigung.